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Testverfahren

Autorenbild: fgz-sonnenstrassefgz-sonnenstrasse

Aktualisiert: 20. Feb. 2022

Abweichend von den Angaben in der u. s. Schulmail werden sich unsere Schülerinnen und Schüler am 1.3. und 4.3.22 in der Schule testen.


Auszug aus aktueller Schulmail:

"Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.

Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.

In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.

Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler."


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