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Schulstart 2022_2023

Wir hoffen, Sie konnten die Ferien genießen und haben sich gut erholt. Um einen guten und sicheren Schulstart zu gewährleisten, werden verschiedene Maßnahmen empfohlen.

  • Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske

  • Regelmäßiges Lüften

  • sowie der Grundsatz anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häuslichen Umfeld

Eine Verpflichtung zur anlasslosen Testung auf das Vorliegen einer COVID-19-Infektion ist in Schulen bzw. als Voraussetzung für den Schulbesuch nicht vorgesehen.


Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien umso wichtiger, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben (gemeint sind bereits leichte Erkältungssymptome; weitere Hinweise siehe Kapitel 5); dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im neuen Schuljahr. Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen. Danach testen sich die Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause. Dabei gilt grundsätzlich: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.



Brief der Ministerin an die Eltern_Erziehungsberechtigten aller SuS zu Corona-Maßnahmen ab
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