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Maskenpflicht

Nach der gestrigen Schulmail möchte ich Ihnen die aktuellen Informationen zukommen lassen.


Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.

Konkret bedeutet dies:


• ab 2. November 2021wird für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorgesehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

• Die Maskenpflicht entfällt nur bei der Betreuung im Rahmen der OGS, wenn die Kinder an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.

• Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Ebenso wird weiterhin im Schulgebäude eine Maske getragen.

• Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.


Ich empfehle, aufgrund der aktuell hohen und steigenden Infektionszahlen, weiterhin das Tragen der Masken auch im Unterricht.

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